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befriedet
Befriedete Bezirke sind Flächen, auf denen das Jagdausübungsrecht ruht. Dazu zählen je nach Landesrecht dem Aufenthalt von Menschen dienende Gebäude samt zusammenhängenden Hofräumen und Hausgärten sowie Friedhöfe, öffentliche Grünflächen oder Sportplätze. Die Jagd ist dort grundsätzlich nicht gestattet.
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