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greifen
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdhunde, Federwild vor
Das Fassen von Wild durch den Hund beziehungsweise das Greifen und Halten der Beute bei Beizhabicht, Beizsperber und Beizadler. Der Beizvogel bindet die Beute dabei mit seinen Fängen und hält sie fest.
In der Praxis
Es ist dasselbe Verb, fachlich aber verschieden konkretisiert. Der Hund greift Wild mit dem Fang, hält es und soll krankes Wild nötigenfalls abtun. Der Beizvogel greift oder bindet die Beute mit seinen Fängen, den bewehrten Füßen; bei Falken spricht man daneben vom Schlagen.
Beim Hund hängt daran die Wildschärfe: die Bereitschaft und Fähigkeit, lebendes — besonders krankes oder wehrhaftes — Wild entschlossen anzunehmen, zu stellen, zu greifen und erforderlichenfalls abzutun. Mit unkontrollierter Aggressivität gegen Menschen oder Hunde hat sie nichts zu tun.
Geprüft werden darf sie nicht beliebig. In Deutschland darf Wildschärfe nicht durch eine eigens arrangierte Prüfung an einem anderen lebenden Tier festgestellt werden; beurteilt werden können nur Beobachtungen aus rechtmäßiger Jagdausübung oder aus Prüfungsfächern, die keine verbotene Schärfeprüfung darstellen. Bei ÖJGV-Leistungsprüfungen ist ein Hund auszuschließen, wenn er vor lebendem Wild zurückschreckt; hat er lebendes Wild gegriffen, führt auch das Nichtbringen zum Führer zum Ausschluss.
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