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Grenzneid

Die Haltung eines Jagdpächters oder Jagdausübungsberechtigten, der mit Vorliebe an der Reviergrenze jagt, weil er dem Nachbarn das Wild nicht gönnt. Grenzneid gilt als unweidmännisch und belastet das Miteinander benachbarter Reviere.

Verwandte Begriffe

unweidmännisch

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