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Jagdaufseher
Der haupt- oder nebenberuflich angestellte Jäger, der für den Jagdpächter die Aufsicht über das Jagdgebiet führt. Er überwacht Revier, Wildbestand und Jagdschutz; je nach Bundesland ist ab einer bestimmten Reviergröße die Anstellung eines Jagdaufsehers vorgeschrieben.
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