Jagdsignale

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Jägersprache mit J

33 Begriffe – von der Jagdpraxis bis zur Prüfungsvorbereitung.

Jacke

Ein Schutz aus Leder oder Leinen, der früher den Hatzhunden umgeschnallt wurde, um sie vor wehrhaftem Wild zu schützen. Heute übernehmen schnitt- und stichfeste Schutzwesten diese Aufgabe, etwa bei der Nachsuche und Drückjagd auf Schwarzwild.

Jagd

Jede Art von Betätigung, durch die sich Menschen in den Besitz freilebender Tiere bringen. Im rechtlichen Sinn umfasst sie das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild und ist untrennbar mit der Pflicht zur Hege verbunden.

Jagdart

Die Art und Weise der Jagdausübung, etwa Pirsch, Ansitz, Fallenjagd oder Beizjagd. Grundsätzlich unterscheidet man die Einzeljagd von der Gesellschaftsjagd, zu der Treib- und Drückjagd zählen.

Jagdaufseher

Der haupt- oder nebenberuflich angestellte Jäger, der für den Jagdpächter die Aufsicht über das Jagdgebiet führt. Er überwacht Revier, Wildbestand und Jagdschutz; je nach Bundesland ist ab einer bestimmten Reviergröße die Anstellung eines Jagdaufsehers vorgeschrieben.

Jagdausübung

Im deutschen Jagdrecht umfasst die Jagdausübung das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Die Hege gehört zum weiter gefassten Jagdrecht, nicht zur Jagdausübung. In Österreich richten sich Begriff und Abgrenzung nach dem jeweiligen Landesrecht.

jagdbar

Alle Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Daneben gilt männliches Schalenwild erst ab einem bestimmten Alter oder einer bestimmten Stärke als jagdbar — ein junger Hirsch ist demnach noch nicht jagdbar, obwohl seine Art dem Jagdrecht unterliegt.

Jagdbehörde

Die Verwaltungsbehörde, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständig ist. Sie erteilt vielerorts Jagdscheine, bestätigt Abschusspläne und überwacht das Jagdwesen; die Zuständigkeit ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Jagdbeirat

Ein Beratungsgremium der Jagdbehörde, das sich aus ansässigen Jägern zusammensetzt. Je nach Bundesland wirken auch Vertreter von Land- und Forstwirtschaft mit; der Beirat wird etwa bei Abschussplänen und jagdlichen Grundsatzfragen gehört.

Jagdbezirk

Die Gesamtheit aller Grundflächen, die dem Jagdrecht unterliegen. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke einzelner Grundeigentümer und gemeinschaftliche Jagdbezirke, deren Grundeigentümer eine Jagdgenossenschaft bilden; Mindestgrößen sind je nach Bundesland festgelegt.

Jagderlaubnis

Die befristete Berechtigung zur Ausübung der Jagd in einem Revier. Der Jagdausübungsberechtigte erteilt sie etwa einem Jagdgast, oft als Jagderlaubnisschein; Voraussetzung ist ein gültiger Jagdschein und damit die bestandene Jagdprüfung.

Jagdfalke

Die volkstümliche Bezeichnung für alle Beizfalken. Der Falkner selbst spricht vom Beizvogel oder Beizfalken; klassische Beizfalken sind etwa Wander-, Ger- und Sakerfalke.

Jagdfieber

Die starke Anspannung und Erregung eines Jägers vor oder nach dem Schuss. Ein gewisses Jagdfieber gilt als Zeichen echter Passion; übermäßige Erregung kann jedoch zu Fehlschüssen führen und muss vor der Schussabgabe beherrscht werden.

Jagdfrevel

Eine alte Bezeichnung für ein Jagdvergehen, also einen Verstoß gegen jagdrechtliche oder weidmännische Regeln. Die unbefugte Jagdausübung wird heute als Jagdwilderei bezeichnet und ist strafbar.

Jagdgast

Ein Jäger, der zur Ausübung der Jagd oder zu jagdbetrieblichen Arbeiten in ein fremdes Revier eingeladen wird. Er jagt mit Erlaubnis des Jagdherrn, meist in dessen Begleitung oder mit einem Jagderlaubnisschein.

Jagdgenossenschaft

Der Zusammenschluss der Grundeigentümer, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Sie entsteht kraft Gesetzes, hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht behördlicher Aufsicht; in der Regel verpachtet sie die Jagd, der Erlös steht den Jagdgenossen zu.

Jagdherr

Der Eigentümer oder Pächter eines Jagdreviers. Er übt das Jagdausübungsrecht aus, lädt Jagdgäste ein und trägt die Verantwortung für Hege und ordnungsgemäßen Jagdbetrieb im Revier.

Jagdhorn

Das Blasinstrument, auf dem Jagdsignale geblasen werden. Gebräuchlich sind vor allem das kleine Fürst-Pless-Horn und das große Parforcehorn; die Signale dienen der Verständigung während der Jagd und dem jagdlichen Brauchtum, etwa dem Verblasen der Strecke.

Jagdjahr

In Deutschland dauert das Jagdjahr vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres. In Österreich bestimmt das jeweilige Landesrecht den Zeitraum; Kärnten verwendet beispielsweise das Kalenderjahr.

Jagdkanzel

Eine Bezeichnung für den Hochsitz, also eine erhöhte, häufig überdachte Ansitzeinrichtung. Der Begriff Kanzel ist vor allem in Österreich und Süddeutschland gebräuchlich und meint oft die geschlossene, wettergeschützte Form.

Jagdmesser

Ein Messer für den jagdlichen Gebrauch, auch Nicker genannt. Es dient etwa dem Aufbrechen des erlegten Wildes; der Nicker im engeren Sinn ist das kleine, feststehende Messer zum Abnicken von krankem Wild.

Jagdpacht

Die entgeltliche Überlassung des Jagdausübungsrechts an einen Pächter. Verpächter ist bei Gemeinschaftsjagdrevieren die Jagdgenossenschaft, bei Eigenjagdrevieren der Eigentümer. Der Pachtvertrag bedarf der Schriftform und einer Mindestlaufzeit, die je nach Land verschieden ist und bei Hochwildrevieren länger ausfällt als bei Niederwildrevieren. Der Pächter muss einen gültigen Jagdschein besitzen; die Zahl der Pächter je Revier ist begrenzt. Mit der Pacht gehen auch Pflichten über: Hege, Abschusserfüllung und die Haftung für Wildschäden.

Jagdschaden

Der bei der Jagdausübung verursachte Flurschaden, etwa durch Fahrzeuge oder Treiber bei einer Gesellschaftsjagd. Er ist vom Wildschaden zu unterscheiden, den das Wild selbst anrichtet; für beide bestehen je nach Rechtslage Ersatzpflichten.

Jagdschein

Die rechtliche Zulassung für das Ausüben der Jagd. Er wird von der Jagdbehörde nach bestandener Jägerprüfung erteilt und setzt vielerorts unter anderem Zuverlässigkeit und eine Jagdhaftpflichtversicherung voraus; in Österreich spricht man von der Jagdkarte. Der Jagdschein ist zugleich Voraussetzung dafür, ein Revier in Jagdpacht zu nehmen.

Jagdsignale

Feststehende, auf dem Jagdhorn geblasene Signale zur Durchführung und Leitung einer Jagd — vor, während und nach der Jagdveranstaltung. Sie regeln etwa Beginn und Ende der Treiben und ehren das erlegte Wild mit den Totsignalen beim Streckelegen.

Jagdstrecke

Das gesamte auf einer Gesellschaftsjagd erlegte Wild, das beim Streckelegen ordnungsgemäß ausgelegt und verblasen wird. Daneben bezeichnet der Begriff die gesamte Jagdbeute eines Jägers oder eines Jagdbezirkes innerhalb eines Jagdjahres.

Jagdzeit

Der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem die Bejagung der einzelnen Wildarten erlaubt ist. Außerhalb der Jagdzeit gilt die Schonzeit; die konkreten Zeiten unterscheiden sich je nach Bundesland und Wildart.

Jäger

Jäger bezeichnet eine Person, die die Jagd ausübt. In Deutschland sind dafür ein gültiger Jagdschein und ein eigenes Jagdausübungsrecht oder die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich. In Österreich dient je nach Landesrecht eine Jagdkarte oder Jagdgastkarte als Berechtigungsnachweis.

Jägerlatein

Stark übertriebene oder frei erfundene Jagdgeschichten, wie sie traditionell nach der Jagd in geselliger Runde erzählt werden. Der Ausdruck ist seit Jahrhunderten gebräuchlich und wird meist augenzwinkernd verwendet.

Jägerprüfung

Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung, die rechtliche Voraussetzung für die Erlangung des Jagdscheines ist. Sie umfasst unter anderem Wildbiologie, Jagdrecht, Waffenkunde und Wildbrethygiene und wird wegen ihres Umfangs auch Grünes Abitur genannt.

Jägerrecht

Traditioneller, regional und zeitlich unterschiedlich ausgestalteter Anspruch auf Teile des erlegten Wildes. Das kleine Jägerrecht umfasst vor allem das Geräusch und gebührt herkömmlich dem Aufbrechenden. Das früher als Naturalentlohnung des Berufsjägers dienende große Jägerrecht umfasste zusätzlich insbesondere Haupt ohne Trophäe, Träger und Vorschlag bis zur dritten Rippe, Decke bzw. Schwarte sowie Feist bzw. Weiß. Die Trophäe gehört nach heutigem Brauch zum Erlegerrecht.

Jährling

Der einjährige Rehbock, Muffelwidder oder Gamsbock. Ein Jährling steht in seinem zweiten Lebensjahr; beim Rotwild heißen die entsprechenden Stücke dagegen Schmalspießer bzw. Schmaltier, beim Rehwild das weibliche Stück Schmalreh.

Jungfer

Die scherzhafte Bezeichnung für ein Treiben, in dem kein Wild vorkam. Bleibt bei einer Treibjagd ein Trieb ohne Anblick und ohne Strecke, sprechen die Jäger von einer Jungfer.

Jungjäger

Ein Jäger, der seinen Jagdschein noch nicht lange besitzt. Jungjäger sammeln ihre ersten praktischen Erfahrungen meist als Jagdgast oder unter Anleitung erfahrener Jäger; auf das Lebensalter kommt es dabei nicht an.

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