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Jagdpacht
Die entgeltliche Überlassung des Jagdausübungsrechts an einen Pächter. Verpächter ist bei Gemeinschaftsjagdrevieren die Jagdgenossenschaft, bei Eigenjagdrevieren der Eigentümer. Der Pachtvertrag bedarf der Schriftform und einer Mindestlaufzeit, die je nach Land verschieden ist und bei Hochwildrevieren länger ausfällt als bei Niederwildrevieren. Der Pächter muss einen gültigen Jagdschein besitzen; die Zahl der Pächter je Revier ist begrenzt. Mit der Pacht gehen auch Pflichten über: Hege, Abschusserfüllung und die Haftung für Wildschäden.
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