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Jagdgenossenschaft
Der Zusammenschluss der Grundeigentümer, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Sie entsteht kraft Gesetzes, hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht behördlicher Aufsicht; in der Regel verpachtet sie die Jagd, der Erlös steht den Jagdgenossen zu.
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