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weidgerecht
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht, Jagdethik vor
Das Handeln nach den Regeln, Sitten und Bräuchen der Jagd im weiten und edlen Sinne. Die Weidgerechtigkeit umfasst den respektvollen Umgang mit Wild, Natur und Jagdkameraden und ist in vielen Jagdgesetzen ausdrücklich verankert.
In der Praxis
Weidgerechtigkeit ist kein bloßes Brauchtum, sondern steht im Gesetz. § 1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes verpflichtet ausdrücklich zur Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit. Welche das im Einzelnen sind, sagt das Gesetz nicht.
Sie ist damit eine rechtliche Generalklausel — auslegungsbedürftig, aber mit Folgen. Ein schwerer oder wiederholter Verstoß kann nach § 17 zur Versagung und nach § 18 zur Einziehung des Jagdscheins führen. Unweidmännisches Verhalten kostet also unter Umständen mehr als den guten Ruf.
In Österreich fehlt ein Bundesjagdgesetz; die Verpflichtung steht in den Landesjagdgesetzen. Wien und Oberösterreich regeln sie jeweils in § 2. Tirol konkretisiert sie in § 11b besonders ausführlich: Dazu gehören das Ersparen unnötiger Qualen, die Achtung des Wildes als Geschöpf der Natur unter besonderer Beachtung des Muttertierschutzes, angemessenes Verhalten gegenüber Jagdnachbarn und Mitjagenden, jagdliche Disziplin sowie Maßnahmen gegen bleihaltige Rückstände in Nahrungsketten von Greifvögeln.
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