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Wildfolge

Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdrecht vor

Eine mit dem Reviernachbarn getroffene Vereinbarung, die die Nachsuche krankgeschossenen Wildes über die Reviergrenze hinaus gestattet. Sie dient dem Tierschutz; Form und Pflichten der Wildfolge sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

In der Praxis

Wildfolge heißt, krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild über die Reviergrenze hinaus zu verfolgen. Die Vereinbarung mit dem Nachbarn ist das Mittel dazu, nicht die Sache selbst. Das deutsche Bundesrecht verlangt dafür grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung, ermächtigt die Länder aber zu weitergehenden Regelungen: Einzelne Länder lassen anerkannte Nachsuchengespanne unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung über die Grenze, andere haben Regeln, die bis zum Abschluss einer Vereinbarung unmittelbar gelten. Maßgeblich ist deshalb das Landesrecht.

Wo keine Berechtigung besteht, endet die eigene Nachsuche an der Grenze — die Verantwortung endet dort nicht. Anschuss, Fluchtrichtung und die Stelle des Grenzübertritts werden nach Landesrecht kenntlich gemacht, und der benachbarte Jagdausübungsberechtigte wird unverzüglich verständigt und zur Nachsuche veranlasst.

Eigenmächtiges Verfolgen im Nachbarrevier kann als Verletzung fremden Jagdausübungsrechts strafbar sein; ob es so weit kommt, hängt von Landesrecht, Vereinbarung und der Berechtigung des Nachsuchengespanns ab. In Österreich reicht die Bandbreite von der geforderten schriftlichen Vereinbarung bis dahin, dass ein Nachbar, der die Zustimmung verweigert, selbst zur sofortigen Nachsuche verpflichtet ist.

Verwandte Begriffe

Nachsuche

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