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abwerfen
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Rotwild, Rehwild vor
Das natürliche Abstoßen des Geweihs bei allen Hirscharten beziehungsweise des Gehörns beim Rehbock. Rotwild wirft im Spätwinter ab, der Rehbock im Herbst; danach beginnt das Wachstum des neuen Kopfschmucks unter dem Bast.
In der Praxis
Wann Hirsch und Bock abwerfen, steht bei den Stichwörtern Geweih und Gehörn. Hier geht es um das, was danach im Revier liegt: die Abwurfstange.
Sie gehört nicht dem Finder. In Deutschland darf sie sich ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte aneignen; wer sammelt, braucht dessen Erlaubnis. In Österreich ist es Landesrecht und uneinheitlich: Salzburg etwa verlangt die Übergabe an Jagdinhaber oder Gemeinde, Tirol und Wien behalten die Aneignung dem Jagdberechtigten vor. Wer sammelt, sieht in das Recht des Landes, in dem er unterwegs ist. Der Spaziergänger, der eine Stange mitnimmt, handelt also nicht harmlos.
Dass man so wenige findet, hat mehrere Gründe, und einer davon wird oft falsch benannt: Die Stangen werden nicht verbissen, sondern von Mäusen und Eichhörnchen benagt, die den Kalk verwerten. Dazu kommen die Deckung, in der sie liegen, und die Sammler, die vor allen anderen unterwegs sind. Genau darin liegt das Problem der Suche: Sie fällt in den Spätwinter, wenn das Wild an der Grenze seiner Reserven steht.
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