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Kirrung
Das Futter, mit dem Wild — vor allem Schwarzwild — in kleinen Mengen an eine bestimmte Stelle gelockt wird, sowie dieser Ort selbst. Die Kirrung dient der Bejagung und ist von der Fütterung zu unterscheiden; Art und Menge sind je nach Bundesland geregelt.
In der Praxis
Eine Kirrung ist eine Stelle, an der in kleinen Mengen Futter ausgebracht wird, um Wild — vor allem Schwarzwild — anzulocken und dort bejagen zu können. Von der Fütterung, die der Ernährung dient, ist sie zu unterscheiden; rechtliche Abgrenzung und Zulässigkeit richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Ein praktischer Vorteil kann die erleichterte Ansprache sein. Unter günstigen Bedingungen tritt Wild in überschaubarer Zahl und in bekanntem Abstand aus, was das Ansprechen erleichtert — bei Schwarzwild, wo Bache und Keiler zu trennen sind und die Erlegung führender Stücke rechtlich besonders zu prüfen ist, kann das den Ausschlag geben. Eine Gewähr dafür gibt es nicht: Mehrere Stücke gleichzeitig, schlechte Sicht oder unregelmäßiges Austreten sind ebenso möglich.
Wie viel, womit und wie oft gekirrt werden darf, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und kann geändert werden; im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest können zusätzlich Vorgaben und Anordnungen der zuständigen Jagd- und Veterinärbehörden gelten. Vor dem Anlegen einer Kirrung gehört das geprüft.
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