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Schalenwild
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Allgemeine Jagdkunde, Jagdrecht vor
Der Sammelbegriff für alles jagdbare Wild, das Schalen, also Hufe, trägt. Dazu zählen die Hornträger wie Gams-, Muffel- und Steinwild, die Geweihträger wie Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild sowie das Schwarzwild. Die Schalen entsprechen den Klauen der Paarhufer.
In der Praxis
Der Name kommt von den Schalen — so heißen jagdsprachlich die beiden tragenden Klauen der Paarhufer. Schalenwild ist also das Wild, das auf Schalen geht. Dass nur Wiederkäuer dazuzählen, ist ein verbreiteter Irrtum: Das Schwarzwild gehört dazu, obwohl es nicht wiederkäut.
In Deutschland zählt § 2 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes zehn Arten auf: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild. Wisent und Elch stehen also ausdrücklich darin, auch wenn man ihnen im Revier kaum begegnet.
Österreich besitzt neun Landesjagdgesetze; deshalb ist die rechtliche Artenliste landesabhängig. Wien zählt Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Muffel- und Schwarzwild auf, Oberösterreich zusätzlich Stein- und Elchwild. Der Wisent erscheint in diesen landesrechtlichen Schalenwildlisten nicht. Über die Landesgrenze hinweg ist die Liste deshalb jedes Mal neu zu prüfen.
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