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Setzzeit
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Hasenartige sowie Biber und Bisam, Allgemeine Jagdkunde, Jagdrecht vor
Die Zeit, in der weibliches Schalenwild — mit Ausnahme des Schwarzwildes — sowie Hase und Kaninchen die Jungen gebären. In der Setzzeit gelten vielerorts besondere Schutzbestimmungen, etwa Leinenpflicht für Hunde und Einschränkungen für Störungen im Revier.
In der Praxis
Setzzeit heißt die Zeit, in der die Jungen zur Welt kommen — und der Ausdruck ist enger, als er klingt. Gesetzt wird beim Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwildes sowie bei Hase, Kaninchen und Murmeltier. Das Schwarzwild frischt, das Raubwild wirft; für diese Arten ist Setzzeit nicht das richtige Wort.
In dieser Zeit ist das Revier besonders empfindlich, und ein häufiger Konflikt ist der freilaufende Hund. Hier lohnt eine Klarstellung: Eine einheitliche allgemeine Leinenpflicht für die Setzzeit gibt es weder in Deutschland noch in Österreich. Wo, wann und wie lange angeleint werden muss, ergibt sich aus Landesrecht und teils aus dem Recht der Gemeinden. Wer sich auf eine vermeintlich bundesweite Regel beruft, beruft sich auf nichts.
Neben der Rechtsfrage steht die Fläche. Junge Kitze und Junghasen drücken sich dort, wo sie abgelegt wurden — häufig im hohen Gras der Mähwiese, wo sie leicht übersehen werden und wenig Witterung abgeben. Mahd, freilaufende Hunde und Arbeiten in der Fläche fordern in dieser Zeit einen erheblichen Tribut.
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