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Stöbern
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdhunde vor
Das planmäßige Durchsuchen von Dickungen, Schilf und deckungsreichem Gelände durch den Hund, um Wild aufzuspüren und in Bewegung zu bringen. Es ist die Grundlage der Bewegungsjagd auf Schalenwild und der Buschierjagd. Der Hund soll dabei ausdauernd, laut und selbstständig arbeiten.
In der Praxis
Der Stöberhund durchsucht Dickungen, Schilf und deckungsreiches Gelände selbstständig, findet das Wild und bringt es durch Suche und Verfolgung in Bewegung. Laut soll er dabei jagen, weil der Laut Schützen und Hundeführer über den Verlauf unterrichtet — er sagt, wo etwas geschieht und wohin es zieht. Erwünscht ist, dass das Wild sich löst, ohne unnötig weit oder hochflüchtig gejagt zu werden.
Zum Fachwortschatz gehört bogenrein, und der Begriff wird häufig falsch erklärt: Bogenrein heißt ein Stöberhund, der im zugewiesenen Treiben bleibt und nicht weit überjagt. Mit dem Bogen, den der Hase beim Brackieren schlägt, hat das nichts zu tun.
Ob ein Hund eingesetzt werden darf, richtet sich nach dem Landesrecht. Mehrere deutsche Länder verlangen für Such- und Bewegungsjagden brauchbare Hunde — was als Brauchbarkeit gilt, welche Prüfungen anerkannt werden und für welche Einsatzbereiche, regeln die Länder unterschiedlich, und gleichwertige Nachweise werden teils anerkannt. Der übliche Weg ist eine bestandene jagdliche Leistungsprüfung für den vorgesehenen Einsatz; einzelne Länder lassen die Brauchbarkeit auch anders feststellen. Bloßer Gehorsam genügt jedenfalls nicht. In Österreich ist es ebenfalls Landesrecht; eine einheitliche Prüfung gibt es dort nicht.
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