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verblenden
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Allgemeine Jagdkunde vor
Das Anpassen von Hochsitz, Leiter oder Schirm mit Material aus der Umgebung wie Zweigen, Laub oder Moos, damit die Einrichtung dem Wild nicht auffällt. Daneben wird erlegtes oder verendetes Wild verblendet, also mit Zweigen abgedeckt, um es vor Raubwild zu schützen.
In der Praxis
Verblenden heißt zweierlei. Zum einen werden Jagdeinrichtungen mit Zweigen, Laub, Schilf oder Tarnmaterial optisch in die Umgebung eingefügt. Zum anderen wird vorübergehend zurückgelassenes erlegtes oder verendetes Wild mit Zweigen und Laub bedeckt, damit Raubwild und Aasfresser es schwerer finden. Diese zweite jagdsprachliche Bedeutung ist vor allem für zurückgelassenes Wild belegt.
Beim Ansitz soll die Verblendung Konturen auflösen, Bewegungen abschirmen und auffällige helle Flächen abdecken. Sie macht eine Einrichtung nicht unsichtbar und ersetzt weder eine günstige Standortwahl noch richtiges Verhalten am Ansitz.
Zwei Abgrenzungen gehören dazu. Mit dem Verbrechen einer Stelle hat das Verblenden nichts zu tun: Anschuss und Fluchtrichtung werden mit Brüchen markiert, nicht abgedeckt. Und beim Wild ersetzt Verblenden keine Hygiene — weder das rasche Bergen und Aufbrechen noch die Kühlung noch den Schutz vor Verunreinigung.
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