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Schirm
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Allgemeine Jagdkunde vor
Ein Sichtschutz für den Ansitz am Boden, meist aus Naturmaterial wie Fichtenzweigen oder aus Tarnstoff errichtet. Der Schirm verbirgt den Jäger vor dem Wild, etwa bei der Ansitzjagd am Luderplatz oder beim Ansitz auf balzendes Federwild.
In der Praxis
Ein Ansitzschirm ist mehr als Tarnung: Dauerhaft errichtet, kann er als jagdliche Einrichtung oder als ortsfester Bodenansitz gelten — mit allen Folgen, die daran hängen.
Die erste ist die Zustimmung des Grundeigentümers. Oberösterreich nennt Jagdschirme ausdrücklich und verlangt sie, wobei notwendige Einrichtungen unter Voraussetzungen zu dulden sind; Salzburg fordert sie für ortsfeste Bodenansitze und Hochsitze ebenso. In Deutschland verlangt Baden-Württemberg für Ansitze grundsätzlich die Zustimmung, Bayern nur bei Anlagen, die das Eigentum wesentlich beeinträchtigen — kennt dafür aber die behördliche Ersetzung der Einwilligung.
Einen festen rechtlichen Wesensunterschied zum Hochsitz gibt es nicht. Es kommt auf Ortsfestigkeit, Eingriffstiefe, Größe, Verkehrssicherheit und unter Umständen auf das Baurecht an. Vor der Errichtung eines dauerhaften Schirms ist daher zu klären, ob die Zustimmung des Grundeigentümers, eine behördliche Ersetzung dieser Zustimmung oder weitere Genehmigungen erforderlich sind; bei beweglichen Tarnschirmen hängt die Einordnung von Landesrecht und Ausführung ab.
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