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Luderplatz
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Raubwild vor
Der Ort, an dem Luder ausgelegt wird. Der Luderplatz liegt gut einsehbar in Schussentfernung zu einem Ansitz und wird regelmäßig beschickt; bewährt ist die Fuchsjagd am Luderplatz in klaren Winternächten bei Mondschein.
In der Praxis
Der Luderplatz ist eine Einrichtung mit zwei Seiten. Jagdlich liegt er gut einsehbar in Schussentfernung zu einem Ansitz, wird regelmäßig beschickt und trägt vor allem in klaren Winternächten; er soll das Raubwild binden, nicht bloß anlocken, und braucht deshalb Beständigkeit statt gelegentlicher Gaben.
Die andere Seite ist die tierseuchenrechtliche, und sie wird häufig unterschätzt. Aufbruch, der nach guter Jagdpraxis am Erlegungsort verbleibt und unverdächtig ist, fällt in der Regel nicht unter das Recht der tierischen Nebenprodukte. Sobald aber Kadaver oder Schlachtnebenprodukte ausgelegt werden, ist das in Deutschland nicht pauschal genehmigungsfrei — Zulassung, Registrierung und die Vorgaben des Landes sind mit dem Veterinäramt zu klären. Seuchenverdächtiges Wild darf ohnehin nicht als Luder dienen.
In Österreich dürfen registrierte Jagdausübungsberechtigte Luderplätze betreiben und die erforderlichen Mengen beziehen, ohne dass es einer Einzelgenehmigung bedarf; die Behörde kann das aber beschränken oder untersagen.
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