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verenden

Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Allgemeine Jagdkunde vor

Wild verendet durch Schuss oder Fang sowie im Kampf miteinander. Die Jägersprache meidet das Wort sterben; ein ohne jagdliche Einwirkung zu Tode gekommenes Stück wird als Fallwild bezeichnet.

In der Praxis

Prüfungssprachlich bezeichnet verenden gewöhnlich den Tod infolge einer äußeren oder gewaltsamen Einwirkung: durch Schuss, Fang, Verletzung oder Kampf. Gesetzestexte verwenden das Wort teilweise weiter, weshalb der jeweilige Zusammenhang zu beachten ist. Vom Erlegen unterscheidet es sich darin, dass dieses die durch Jagdausübung bewirkte Tötung meint: Ein Stück kann verenden, ohne erlegt worden zu sein — etwa nach einem Verkehrsunfall.

Das natürliche Sterben heißt dagegen beim Hochwild traditionell fallen, beim Niederwild häufig eingehen. Beides sind ältere Sonderwendungen, keine Rechtsbegriffe, und sie werden regional wie in den Lehrwerken nicht ganz einheitlich gebraucht.

Wird Wild tot aufgefunden, ohne bei rechtmäßiger Jagdausübung einschließlich der Nachsuche zur Strecke gekommen zu sein, wird es als Fallwild erfasst — Genaueres beim Stichwort fallen. Und die verbreitete Vorstellung, die Jägersprache meide das Wort sterben zwingend, ist eine Stilkonvention und keine Regel.

Verwandte Begriffe

Fallwild Stück eingehen verecken

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