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hetzen
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Jagdhunde, Jagdrecht vor
Eine frühere Art, Wild mit Hunden zu jagen, um es zu stellen oder vor die Schützen zu bringen. Die Hetzjagd ist nach deutscher Jagdgesetzgebung verboten; davon abzugrenzen ist die erlaubte Arbeit lauter Jagdhunde bei Stöber- und Drückjagden.
In der Praxis
Hier ist eine klare Rechtslage zu merken: In Deutschland verbietet § 19 des Bundesjagdgesetzes die Hetzjagd auf Wild. Klassischer Hauptfall ist die Parforcejagd, bei der gesundes Wild mit einer Meute bis zum Einholen oder Niederziehen verfolgt wird — mit dieser historischen Jagdart ist der Rechtsbegriff aber nicht abschließend beschrieben.
Nicht erfasst ist jedes Bewegen von Wild vor Schützen. Das bestimmungsgemäße Stöbern und Drücken mit geeigneten lauten Hunden ist nicht schon deshalb Hetzjagd: Die Hunde sollen das Wild in Bewegung bringen, nicht abhetzen. Ebenso dient die notwendige Hatz bei der Nachsuche ausschließlich der raschen Erlösung kranken Wildes, zu der das Gesetz sogar verpflichtet.
In Österreich ist die eigentliche Jagdausübung vom Geltungsbereich des bundesweiten Tierschutzgesetzes ausgenommen; Jagdmethoden und sachliche Verbote regeln die Landesjagdgesetze. Eine bundesweit einheitliche Antwort gibt es dort also nicht — geprüft wird das Gesetz des jeweiligen Bundeslandes.
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