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Welpen
Prüfungsstoff kommt im Jungjägerkurs u. a. bei Raubwild, Jagdhunde vor
Die Jungen von Wolf, Fuchs und Hund. Das Gebären heißt bei diesen Arten werfen oder wölfen; die Gesamtheit der Jungen eines Geheckes bildet den Wurf.
In der Praxis
Welpen heißen sicher die Jungen von Hund, Wolf und Fuchs. Bei Dachs und anderen Marderartigen schwankt der jagdsprachliche Gebrauch zwischen Regionen und Lehrwerken; eindeutig sind dort Jungdachs, Jungmarder und Jungiltis.
Das Gebären heißt werfen; bei Hund, Wolf und Fuchs ist auch wölfen gebräuchlich. Die Gesamtheit der gemeinsam geborenen Jungen heißt beim Hund Wurf, beim Haarraubwild Geheck. Die Fähe wirft im Bau; beim Fuchs fällt das nach rund 52 Tagen Tragzeit in den März oder April.
Rechtlich hängt am Begriff der Elterntierschutz. In Deutschland dürfen während der Setz- und Aufzuchtzeit bis zum Selbstständigwerden der Jungen grundsätzlich die für ihre Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden; für den Fuchs können die Länder gesetzlich vorgesehene Ausnahmen bestimmen. In Österreich richten sich Schonzeiten und Elterntierschutz nach dem jeweiligen Landesrecht. In Deutschland gilt dieser Schutz ausdrücklich auch für Wild ohne Schonzeit; in Österreich sind Reichweite und Ausnahmen dem jeweiligen Landesrecht zu entnehmen.
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